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  Arbeitskreis verfolgt Mietspiegel-Pläne
 

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Montag, 31. Januar 2000

Angekündigter Gesetzentwurf deckt sich mit der Absicht des Rates

Münster. Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt der "Arbeitskreis Mietspiegel" einen vom Bundesjustizministerium angekündigten Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform. Wie es heißt, soll dieser Entwurf höhere qualitative Anforderungen an Mietspiegel vorsehen und ihre Rolle als Instrument zur verbindlichen Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete stärken. Das liegt auf der Linie, die der Rat schon Anfang 1999 für Münster vorgegeben hat.

Auf Beschluss des Rates werden die Daten für den nächsten Mietspiegel repräsentativ erhoben und von einem unabhängigen Institut wissenschaftlich ausgewertet. Begleitet wird diese Arbeit vom "Arbeitskreis Mietspiegel". Darin wirken unter anderem die Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter, die Wohnungswirtschaft und das städtische Wohnungsamt mit. Interessant ist für den Arbeitskreis vor allem, inwieweit sich die Vorgaben des Bundes für das Erstellen von Mietspiegeln mit dem münsterschen Vorgehen decken und wann die Mietrechtsreform in Kraft treten soll. Beides könnte den Fahrplan für die Arbeit in Münster beeinflussen.

Bisher geht der Arbeitskreis davon aus, dass der neue und erste repräsentative Mietspiegel zum Beginn des zweiten Halbjahres vorliegt. Möglicherweise gibt es bereits in Kürze etwas mehr Klarheit, wenn das Justizministerium wie geplant seinen Gesetzentwurf vorstellt. Bereits im Herbst vergangenen Jahres haben Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der ebenfalls die Verbesserung des Instrumentes Mietspiegel zum Ziel hat. Danach sind für die Zukunft empirisch-repräsentative Mietspiegel vorgesehen - so wie das der Rat Anfang 1999 für Münster in Auftrag gegeben hat.

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Eigentümer, die die vom Mietspiegel gesetzten Grenzen nicht kennen, provozieren unnötig Streit mit ihren Mietern, manche gar ein Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher.

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